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   BAG, 30.04.1991 - 3 AZR 236/90   

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https://dejure.org/1991,9266
BAG, 30.04.1991 - 3 AZR 236/90 (https://dejure.org/1991,9266)
BAG, Entscheidung vom 30.04.1991 - 3 AZR 236/90 (https://dejure.org/1991,9266)
BAG, Entscheidung vom 30. April 1991 - 3 AZR 236/90 (https://dejure.org/1991,9266)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berechnung einer Betriebsrente - Anrechnung der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung - Anhebung der Höchstgrenze für das ruhegeldfähige Gehalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 13.11.1986 - 6 AZR 567/83

    Bereitschaftsdienst: Schulhausmeister - übertarifliche Leistungen bei Belegung

    Auszug aus BAG, 30.04.1991 - 3 AZR 236/90
    Unter einer betrieblichen Übung ist die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers zu verstehen, aus denen die Arbeitnehmer schließen können, daß ihnen eine Leistung oder Vergünstigung auf Dauer gewährt werden soll (vgl. BAG Urteile vom 13. November 1986 - 6 AZR 567/85 - AP Nr. 27 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, zu II 3 a der Gründe und vom 23. Juni 1988 - 6 AZR 137/86 - BAGE 59, 73 = AP Nr. 33 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, zu II 3 a der Gründe).
  • BAG, 23.06.1988 - 6 AZR 137/86

    Arbeitszeit: Fahrplanbedingten Lenkunterbrechungen eines Omnibusfahrers,

    Auszug aus BAG, 30.04.1991 - 3 AZR 236/90
    Unter einer betrieblichen Übung ist die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers zu verstehen, aus denen die Arbeitnehmer schließen können, daß ihnen eine Leistung oder Vergünstigung auf Dauer gewährt werden soll (vgl. BAG Urteile vom 13. November 1986 - 6 AZR 567/85 - AP Nr. 27 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, zu II 3 a der Gründe und vom 23. Juni 1988 - 6 AZR 137/86 - BAGE 59, 73 = AP Nr. 33 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, zu II 3 a der Gründe).
  • BAG, 15.09.1977 - 3 AZR 654/76

    Ruhegehalt - Geldentwertung - Gleichbehandlung - Geschäftsgrundlage -

    Auszug aus BAG, 30.04.1991 - 3 AZR 236/90
    Diese Vorschrift schreibt nur die Anpassung von laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung vor, nicht dagegen von Anwartschaften (vgl. BAG Urteil vom 15. September 1977 - 3 AZR 654/76 - BAGE 29, 294 = AP Nr. 5 zu § 16 BetrAVG).
  • BAG, 18.12.1975 - 3 AZR 58/75

    Betriebliche Altersversorgung: Anpassung der Ruhegeldordnung -

    Auszug aus BAG, 30.04.1991 - 3 AZR 236/90
    Der Kläger kann sich zur Begründung seines Anpassungsbegehrens auch nicht auf das Urteil des Senats vom 18. Dezember 1975 (- 3 AZR 58/75 - AP Nr. 170 zu § 242 BGB Ruhegehalt) berufen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.11.2016 - 1 Sa 118/16

    Haftungsbeschränkung des Betriebserwerbers in der Insolvenz - betriebliche

    Hinzu kommt, dass der Kläger ein berechtigtes Interesse daran hat, durch die Klärung der Streitfrage eine zuverlässige Entscheidungsgrundlage für anderweitige Vorsorgemaßnahmen zu erhalten (zu diesem Gesichtspunkt etwa BAG 30.4.1991 -3 AZR 236/90-, juris, Rz. 35).
  • BAG, 30.04.1991 - 3 AZR 394/90

    Berechnung einer Betriebsrente - Anrechnung der Rente aus der gesetzlichen

    Anrechnung der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. auch 3 AZR 236/90).
  • BAG, 30.04.1991 - 3 AZR 291/90

    Berechnung einer Betriebsrente - Anrechnung der Rente aus der gesetzlichen

    Parallelfall zu 3 AZR 236/90.
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